• Nach dem Unfall:
    Verlässliche Regulierung
    der finanziellen und
    rechtlichen Folgen

Verkehrsunfall mit Folgen?

Nach einem Verkehrsunfall stehen Ärger und oft auch rechtliche Auseinandersetzungen ins Haus. Schuld, Haftung und Versicherungsfragen sind zu klären. Die Konsequenzen sind von Bußgeldbescheiden bis zur Klage vor Gericht breit gefächert. Strafrechtliche Verfolgung ist nicht ausgeschlossen. In dieser oft unübersichtlichen Situtation sollten Sie Ihre Rechte durch einen spezialisierten Verkehrsanwalt vertreten lassen.

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Ordnungs­wid­rig­keiten und das Sammeln von Punkten gefährden Ihren Geldbeutel oder Ihren Führer­schein. Dagegen helfe ich mit Einsprüchen und Rechts­be­ratung. weiter lesen

Willkommen auf der Internetseite von
Philipp von Gayl, Fachanwalt für Verkehrsrecht, Berlin

Wenn es um Fragen zum Verkehrs­recht geht, sind Sie hier genau richtig. Als spezi­a­li­sierter Rechts­anwalt – mit dem Titel Fachanwalt – helfe ich Ihnen bei allen Strei­tig­keiten oder Rechts­pro­blemen, die durch Fehlver­halten oder Ausein­an­der­set­zungen im Straßen­verkehr für Sie entstanden sind.

Haben Sie ein Bußgeld­be­scheid erhalten? Sollen Sie ein ungerecht­fer­tigtes Bußgeld zahlen oder läuft bereits ein Bußgeld­ver­fahren gegen Sie bzw. liegt ein Bußgeld­verstoß vor? Bereits hier kann die Hilfe eines Anwalts sehr nützlich für Sie sein. Bei Verkehrs­ord­nungs­wid­rig­keiten, wie z.B. Abstands­un­ter­schreitung, Geschwin­dig­keits­über­tretung/Geschwin­dig­keits­über­schreitung oder Rotlicht­verstoß (also wenn Sie eine Blitzerampel beim rote oder gelbe Ampel überfahren erwischt hat), kann ich wirksam Wider­spruch einlegen bzw. angemessen auf die Vorwürfe reagieren und so die Folgen abmildern. Gleiches gilt auch für vermeint­liche Bagatellen wie Handy am Steuer bzw. unerlaubtes telefo­nieren.

Bei einem Verkehrs­unfall (z.B. Auffahr­unfall) kommen zusätzlich Aspekte wie die Unfall­re­gu­lierung bzw. Schadens­re­gu­lierung/Schadens­ab­wicklung/Nutzungs­ent­schä­digung zum tragen. Hier übernehme ich für Sie die Regulie­rungs­maß­nahmen gegenüber der gegne­ri­schen Partei und den Versi­che­rungen. Schwer­wie­gender hingegen sind mögliche straf­recht­liche Konse­quenzen, die durch das Verkehrs­s­traf­recht geregelt sind.

Bei Fahren ohne Fahrer­laubnis, Fahrer­flucht, Unfall­flucht bzw. unerlaubtem Entfernen vom Unfallort oder gar vorsätz­lichem Kennzei­chen­miss­brauch kommen schnell, neben dem Verlust des Führer­schein und einem Fahrverbot, auch straf­recht­liche Maßnahmen auf Sie zu. Denn bereits nur eine dieser Fälle wäre eine Straftat, die durch eine Anklage vor Gericht verfolgt werden würde. Wenn Personen zu Schaden gekommen sind, liegt mindestens eine fahrlässige Körper­ver­letzung vor, die ebenfalls zur Straf­ver­folgung führt. Auch das Fahren unter Alkohol oder Drogen (z.B. Cannabis, Ecstacy, Kokain, Speed), also eine Trunken­heits­fahrt bzw. Drogen­fahrt, kann ernste Konse­quenzen für Sie haben.

Haben Sie den Führer­schein bereits verloren, helfe ich Ihnen gern auch bei der Wieder­er­langung, z.B. durch Beratung bzw. Begut­achtung der Fahreignung oder bei der MPU (dem sogenannten Idiotentest). Bei solchen oder artver­wandten Problemen, wenden Sie sich am Besten sofort vertrau­ensvoll an mich. Verein­baren Sie einfach einen Termin.