Nach einem Verkehrsunfall stehen Ärger und oft auch rechtliche Auseinandersetzungen ins Haus. Schuld, Haftung und Versicherungsfragen sind zu klären. Die Konsequenzen sind von Bußgeldbescheiden bis zur Klage vor Gericht breit gefächert. Strafrechtliche Verfolgung ist nicht ausgeschlossen. In dieser oft unübersichtlichen Situtation sollten Sie Ihre Rechte durch einen spezialisierten Verkehrsanwalt vertreten lassen.
Verkehrsunfälle sollen nicht durch weitere Fehler verschlimmert werden. Gegenüber Behörden und zur Schadensregulierung anwaltliche Hilfe wahrnehmen.
Wenn es um Fragen zum Verkehrsrecht geht, sind Sie hier genau richtig. Als spezialisierter Rechtsanwalt – mit dem Titel Fachanwalt – helfe ich Ihnen bei allen Streitigkeiten oder Rechtsproblemen, die durch Fehlverhalten oder Auseinandersetzungen im Straßenverkehr für Sie entstanden sind.
Haben Sie ein Bußgeldbescheid erhalten? Sollen Sie ein ungerechtfertigtes Bußgeld zahlen oder läuft bereits ein Bußgeldverfahren gegen Sie bzw. liegt ein Bußgeldverstoß vor? Bereits hier kann die Hilfe eines Anwalts sehr nützlich für Sie sein. Bei Verkehrsordnungswidrigkeiten, wie z.B. Abstandsunterschreitung, Geschwindigkeitsübertretung/Geschwindigkeitsüberschreitung oder Rotlichtverstoß (also wenn Sie eine Blitzerampel beim rote oder gelbe Ampel überfahren erwischt hat), kann ich wirksam Widerspruch einlegen bzw. angemessen auf die Vorwürfe reagieren und so die Folgen abmildern. Gleiches gilt auch für vermeintliche Bagatellen wie Handy am Steuer bzw. unerlaubtes telefonieren.
Bei einem Verkehrsunfall (z.B. Auffahrunfall) kommen zusätzlich Aspekte wie die Unfallregulierung bzw. Schadensregulierung/Schadensabwicklung/Nutzungsentschädigung zum tragen. Hier übernehme ich für Sie die Regulierungsmaßnahmen gegenüber der gegnerischen Partei und den Versicherungen. Schwerwiegender hingegen sind mögliche strafrechtliche Konsequenzen, die durch das Verkehrsstrafrecht geregelt sind.
Bei Fahren ohne Fahrerlaubnis, Fahrerflucht, Unfallflucht bzw. unerlaubtem Entfernen vom Unfallort oder gar vorsätzlichem Kennzeichenmissbrauch kommen schnell, neben dem Verlust des Führerschein und einem Fahrverbot, auch strafrechtliche Maßnahmen auf Sie zu. Denn bereits nur eine dieser Fälle wäre eine Straftat, die durch eine Anklage vor Gericht verfolgt werden würde. Wenn Personen zu Schaden gekommen sind, liegt mindestens eine fahrlässige Körperverletzung vor, die ebenfalls zur Strafverfolgung führt. Auch das Fahren unter Alkohol oder Drogen (z.B. Cannabis, Ecstacy, Kokain, Speed), also eine Trunkenheitsfahrt bzw. Drogenfahrt, kann ernste Konsequenzen für Sie haben.
Haben Sie den Führerschein bereits verloren, helfe ich Ihnen gern auch bei der Wiedererlangung, z.B. durch Beratung bzw. Begutachtung der Fahreignung oder bei der MPU (dem sogenannten Idiotentest). Bei solchen oder artverwandten Problemen, wenden Sie sich am Besten sofort vertrauensvoll an mich. Vereinbaren Sie einfach einen Termin.