Kein Unfall ist wie der andere. Deshalb steht als erste Maßnahme immer die Analyse der verfügbaren Fakten an. Dazu gehört auch ein ausführliches Erstgespräch. So zeichnet sich schnell ab, welche Maßnahmen als nächstes umgesetzt werden sollten und welche Fragen, z.B. durch Hinzuziehung von Gutachtern, noch zu klären sind. Wenn notwendig, veranlasse ich Akteneinsicht in die Unterlagen der Polizei und Staatsanwaltschaft.
Kommt ein Bußgeldbescheid ins Haus geflattert, lohnt die rechtliche Prüfung durch einen Anwalt. Es gibt viele Faktoren, die anfechtbar sind. Beispiele: Wenn geblitzt wurde, muss das Beweisfoto festgelegte Kriterien erfüllen, um stichhaltig zu sein. Es muss eindeutig sein, gegen wen sich der erhobene Vorwurf richtet. Es können Formfehler bei der Angabe von persönlichen Daten, Kennzeichen oder der Tatzeit vorliegen. Ich weiß, welche Fragen wie zu stellen sind. Der Aufwand lohnt sich besonders, wenn es neben der Geldbuße auch um Punkte in Flensburg oder um ein drohendes Fahrverbot geht.
Sind Sie mit einem Bescheid nicht einverstanden, kann bei der Behörde Einspruch eingelegt werden. Dieser sollte natürlich gut begründet sein, damit eine Neubewertung aussichtsreich ist. Ich lege den Einspruch für Sie ein und erarbeite die Argumente für die Begründung. Wichtig ist, dass die Einspruchsfrist eingehalten wird (meist 14 Tage nach Zustellung), denn sollte diese versäumt werden, wird der Bescheid rechtskräftig und die Zahlung kann durch den Gerichtsvollzieher erzwungen werden.
Ich übernehme die komplette Regulierung für Sie und alle nötige Kommunikation mit den Versicherungen und der Gegenseite. Als Rechtsanwalt für Verkehrsrecht weiß ich genau, was Ihnen zusteht, auch was versteckte, nicht offensichtliche Ansprüche betrifft. Fragen Sie niemals die Versicherungen um Rat, schon gar nicht die gegnerische und versuchen Sie nie die Regulierung durch Dienstleister wie z.B. Pannendienste oder Mietwagenfirmen durchführen zu lassen. Unterschreiben Sie nichts, ohne zu hundert Prozent über die Konsequenzen bescheid zu wissen. Übrigens: Hat der Gegner den Unfall verursacht, trägt er immer Ihre Anwaltskosten.
Vermeiden Sie teure Fehler und übergeben Sie die Schadensregulierung einem Rechtsanwalt für Verkehrsrecht!
Bei der Ermittlung von Schadensersatzansprüchen werden oft Sachverständige eingeschaltet. Dabei ist nicht jeder Experte gleich. Die Frage nach der Unabhängigkeit ist hier sehr wichtig. Ich sorge dafür, dass ein absolut neutraler Experte das entscheidende Gutachten erstellt. Sachverständige der Versicherung sind grundsätzlich immer abzulehnen.
Lassen sich rechtliche Auseinandersetzungen nicht im Vorfeld beilegen oder liegen strafrechtliche Anschuldigungen gegen Sie vor, kommt es zu einer Gerichtsverhandlung. Ich vertrete Sie bei der Verhandlung aktiv. Vorab erarbeite ich die Verteidigungsstrategie, aufbauend auf der bekannten Faktenlage. Die besondere Situation vor Gericht erfordert hohe Aufmerksamkeit auch während des Verfahrens. So kann sich auf Grund neuer Fakten eine veränderte Sachlage darstellen, die sich zu Ihren Gunsten auslegen lässt. Nutzen Sie meine langjährige Erfahrung auf dem Gebiet des Verkehrsrechts.