Prinzipiell ist die Beauftragung eines Rechtsanwalts mit Kosten verbunden. Der Mandant schließt mit dem Anwalt einen Vertrag und muss dessen Leistungen auch bezahlen. Allerdings gilt auch: die Kosten des Verfahrens trägt der Schuldige. Wird also Ihr Gegner verurteilt, so muss er auch Ihre Anwaltskosten bezahlen. Und werden Sie in einer Strafsache freigesprochen, so trägt die Staatskasse alle Kosten.
Steht bei einem Verkehrsunfall der Gegner als Schuldiger fest, sollten Sie auf keinen Fall auf die Hilfe des Verkehrsrechtsanwalts verzichten. Auf Grund der geklärten Schuldfrage muss Ihr Gegner alle Anwaltskosten tragen. Vor allem bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen sollten Sie in dieser Situtation die volle anwaltliche Unterstützung ausnutzen.
Vorab lässt sich keine genaue Kostenermittlung erstellen, ohne die Details eines Falles zu kennen. Durchschnittliche Fälle werden mit dem sogenannten Mittelwert abgegolten, welcher sich aus dem Gebührenrahmen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) ableitet. Für Verbraucher kostet eine Erstberatung 190 EUR zzgl. MwSt.
Vor Beginn des Mandates kläre ich Sie detailliert über alle anfallenden Kosten auf, damit Sie immer den Überblick behalten.
Verfügen Sie über eine Rechtsschutzversicherung, helfe ich Ihnen gern dabei, zu prüfen, inwieweit diese die Anwaltskosten übernehmen kann. Nicht jeder Verfahrensabschnitt wird von einer Rechtsschutzversicherung abgedeckt.
Bringen Sie Ihre Rechtsschutzunterlagen am besten zur unverbindlichen Erstberatung mit. So kann ich schnell ermitteln, welche Inanspruchnahme aussichtsreich ist.