Können verkehrsrechtliche Streitigkeiten nicht außergerichtlich geklärt werden oder liegen strafrechtliche Anschuldigungen vor, kommt es zur Gerichtsverhandlung.
Streitigkeiten zu Ordnungswidrigkeiten oder Bußgeldsachen lassen sich oft außergerichtlich klären. Wenn es Gründe gegen verhängte Bußgelder gibt, können diese oft im Einspruchsverfahren geltend gemacht werden. Nur selten muss deshalb eine Gereichtsverhandlung durchgeführt werden. Anders sieht das bei Verkehrsstraftaten aus. Strafbare Handlungen im Straßenverkehr, z.B. Fahrerflucht nach einem Unfall, bringen eine Anklage oder einen Strafbefehl mit sich, über die ein Gericht entscheidet. Dann gibt es noch strittige Haftungsansprüche zwischen Versicherungen und Versicherte und andere Regressforderungen, deren Ausfechtung ebenfalls bis vor Gericht gehen können.
Verkehrssachen können mehrere Rechtsgebiete umfassen und deshalb in mehrere Zuständigkeiten fallen. Zivilrechtliche Verkehrssachen, wie Ansprüche aus Versicherungen oder Regressforderungen, werden in Berlin am Amtsgericht Mitte oder dem Landgericht verhandelt. Für Ordnungswidrigkeiten und Verkehrsstraftaten ist dagegen das Amtsgericht Tiergarten zuständig. Das kann dazu führen, dass nach einem Verkehrsunfall möglicherweise mehrere Verhandlungstermine anfallen. Jeder Termin muss dann separat wahrgenommen werden. Ich vertrete Sie selbstverständlich bei allen anfallenden Gerichtsterminen und führe die jeweilig notwendigen Vorbereitungen für Sie durch.
Gerichtsverfahren zu Verkehrssachen sind besonders von Expertengutachten zu den unfallbeteiligten Fahrzeugen bzw. zu den Personenschäden gekennzeichnet. Zudem spielen auch die Regulierungsverhandlungen mit den Versicherungen eine wichtige Rolle. Deshalb kann sich ein Verkehrsrechtsprozess über einen langen Zeitraum erstrecken. Teilweise erfolgen Urteile erst nach mehr als einem Jahr. Ich betreue Sie durchgehend während der gesamten Verhandlung. Dabei halte ich Sie über den Stand der Dinge auf dem Laufenden und koordiniere die Korrespondenz mit dem Gericht, den Sachverständigen und den Versicherungen.
Bei den eigentlichen Verhandlungsterminen vor Gericht, vertrete ich Sie aktiv. Hier geht es darum, unsere eigene Argumentation und Beweisführung effektiv vorzutragen und auf die Einwendungen der Gegenseite angemessen zu reagieren. Bei strafrechtlichen Anschuldigungen ist die anwaltliche Vertretung dringend zu empfehlen, dazu sind die möglichen Konsequenzen zu weitreichtend. Aber auch bei zivilrechtlichen Angelegenheiten sollten Sie nicht ohne die langjährige Erfahrung eines spezialisierten Rechtsanwalts antreten.